Karen Hillmann, Rechtsanwältin
Sie haben als Privatperson offene Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten oder Kündigungen und Aufhebungsverträgen?
Als Unternehmen benötigen Sie öfters juristische Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht?
Als Privatperson:
In einer ersten Beratung lernen Sie zunächst Ihre Rechte kennen und können schon mit diesem Wissen gut vorbereitet selbst eine Klärung mit Ihrem Arbeitgeber herbeiführen.
Sie möchten lieber eine professionelle Vertretung für Ihre Rechtsansprüche? Gerne trete ich auch außergerichtlich oder gerichtlich für Sie auf. Welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll und zielführend ist, klären wir gemeinsam zu Beginn des Mandats.
Sollten Sie von einer Kündigung betroffen sein und Sie möchten dagegen vorgehen, so ist daran zu denken, dass es für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur eine sehr kurze Frist gibt – 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Hier ist in jedem Fall Eile geboten. Zu beachten ist aber auch, dass es im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz keinen Kostenerstattungsanspruch gibt. Das bedeutet, dass jede Partei ihre Kosten des Verfahrens selbst trägt, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.
Als Unternehmen:
Unternehmen müssen in Bezug auf ihre Mitarbeiter eine Vielzahl von Gesetzen und sonstigen Regelungen und Vereinbarungen wie Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen beachten. Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert werden und im laufenden Arbeitsverhältnis tauchen immer wieder Fragen rund um die Themen Arbeitsvertrag, Urlaub, Versetzungsmöglichkeiten, Elternzeit, Teilzeit, Vereinbarungen mit dem Betriebsrat, Aufhebungsvertrag oder Kündigung auf, um nur ein paar Bereiche zu nennen. Hier den Überblick zu behalten ist oft nicht leicht.
Gerne berate ich Sie und Ihre Personalabteilung daher in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und vertrete Sie vor den Arbeitsgerichten oder unterstütze Sie bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
Sie haben als Privatperson offene Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten oder Kündigungen und Aufhebungsverträgen?
Als Unternehmen benötigen Sie öfters juristische Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht?
Als Privatperson:
In einer ersten Beratung lernen Sie zunächst Ihre Rechte kennen und können schon mit diesem Wissen gut vorbereitet selbst eine Klärung mit Ihrem Arbeitgeber herbeiführen.
Sie möchten lieber eine professionelle Vertretung für Ihre Rechtsansprüche? Gerne trete ich auch außergerichtlich oder gerichtlich für Sie auf. Welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll und zielführend ist, klären wir gemeinsam zu Beginn des Mandats.
Sollten Sie von einer Kündigung betroffen sein und Sie möchten dagegen vorgehen, so ist daran zu denken, dass es für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur eine sehr kurze Frist gibt – 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Hier ist in jedem Fall Eile geboten. Zu beachten ist aber auch, dass es im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz keinen Kostenerstattungsanspruch gibt. Das bedeutet, dass jede Partei ihre Kosten des Verfahrens selbst trägt, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.
Als Unternehmen:
Unternehmen müssen in Bezug auf ihre Mitarbeiter eine Vielzahl von Gesetzen und sonstigen Regelungen und Vereinbarungen wie Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen beachten. Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert werden und im laufenden Arbeitsverhältnis tauchen immer wieder Fragen rund um die Themen Arbeitsvertrag, Urlaub, Versetzungsmöglichkeiten, Elternzeit, Teilzeit, Vereinbarungen mit dem Betriebsrat, Aufhebungsvertrag oder Kündigung auf, um nur ein paar Bereiche zu nennen. Hier den Überblick zu behalten ist oft nicht leicht.
Gerne berate ich Sie und Ihre Personalabteilung daher in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und vertrete Sie vor den Arbeitsgerichten oder unterstütze Sie bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
In den 18 Jahren meiner juristischen Tätigkeit habe ich umfangreiche fachliche Kenntnisse erworben und große Erfahrung gesammelt. Durch Fortbildungsmaßnahmen halte ich mein Fachwissen auf dem Laufenden und bilde mich permanent weiter.
Doch was sind Fachkenntnisse und Erfahrungen ohne gegenseitiges Vertrauen:
In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns kennen und schaffen so die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit dem ersten Staatsexamen, im Anschluss daran Referendariat in der Stammdienststelle am Landgericht Detmold. Es folgten Praktika in einer Personalabteilung sowie im Bereich Arbeitsrecht eines Unternehmens. Anschließend 15 Jahre Tätigkeit als Justiziarin/Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung der Bertelsmann Stiftung sowie einige Zeit in der dortigen Personalabteilung.
Um mein Fachwissen zu erweitern, absolvierte ich einen Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht.
Heute arbeite ich in der Rechtsabteilung eines global agierenden Familienunternehmens.
Meine Kanzlei steht als Meldestelle für Meldungen gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gern zur Verfügung.
Gerade bei rechtlichen Angelegenheiten ist die Wahrung von Fristen und die Einhaltung von Terminen oft von entscheidender Bedeutung. Darauf können Sie sich bei mir verlassen, dass ich Fristen und Termine gewissenhaft beachte. Das gleiche gilt für alle Zusagen, die ich Ihnen gegenüber treffe. Denn Zuverlässigkeit ist in meinem Metier die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit.
Als Ihre Anwältin bin ich stets für Sie erreichbar. Sie erreichen mich in dringenden Fällen telefonisch, über E-Mail oder nach Absprache gern auch persönlich in meiner Kanzlei. Gerade bei vertraulichen Gesprächen oder Themen, die einer besonderen Diskretion bedürfen, ist der persönliche Kontakt unter vier Augen immer von Vorteil.
Ich erkläre Ihnen vorab, wie ich Ihr Anliegen vertreten werde, in welchem Status sich die Angelegenheit gerade befindet und welche Schritte als Nächstes anstehen werden. So sind Sie jederzeit auf dem Laufenden und haben das gute Gefühl, dass Ihr Anliegen bei mir in kompetenten und guten Händen ist. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, diese zu stellen.
Am Anfang einer rechtlichen Vertretung steht zunächst eine Erstberatung, in der Sie mir möglichst detailliert Ihr Anliegen schildern. Auf Grundlage Ihrer Informationen und meiner Fachkenntnis kann ich im Rahmen dieser Erstberatung beurteilen, ob und wie ich Ihnen helfen kann und mit welchen Kosten Sie im Falle einer weitergehenden Beauftragung rechnen müssen. Denn: Die Kosten richten sich in der Regel nach dem so genannten Streitwert. Das Honorar für eine Erstberatung liegt für Verbraucher bei maximal 190,00 Euro zzgl. USt.
In den 18 Jahren meiner juristischen Tätigkeit habe ich umfangreiche fachliche Kenntnisse erworben und große Erfahrung gesammelt. Durch Fortbildungsmaßnahmen halte ich mein Fachwissen auf dem Laufenden und bilde mich permanent weiter.
Doch was sind Fachkenntnisse und Erfahrungen ohne gegenseitiges Vertrauen:
In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns kennen und schaffen so die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit dem ersten Staatsexamen, im Anschluss daran Referendariat in der Stammdienststelle am Landgericht Detmold. Es folgten Praktika in einer Personalabteilung sowie im Bereich Arbeitsrecht eines Unternehmens. Anschließend 15 Jahre Tätigkeit als Justiziarin/Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung der Bertelsmann Stiftung sowie einige Zeit in der dortigen Personalabteilung.
Um mein Fachwissen zu erweitern, absolvierte ich einen Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht.
Heute arbeite ich in der Rechtsabteilung eines global agierenden Familienunternehmens.
Meine Kanzlei steht als Meldestelle für Meldungen gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gern zur Verfügung.
Gerade bei rechtlichen Angelegenheiten ist die Wahrung von Fristen und die Einhaltung von Terminen oft von entscheidender Bedeutung. Darauf können Sie sich bei mir verlassen, dass ich Fristen und Termine gewissenhaft beachte. Das gleiche gilt für alle Zusagen, die ich Ihnen gegenüber treffe. Denn Zuverlässigkeit ist in meinem Metier die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit.
Als Ihre Anwältin bin ich stets für Sie erreichbar. Sie erreichen mich in dringenden Fällen telefonisch, über E-Mail oder nach Absprache gern auch persönlich in meiner Kanzlei. Gerade bei vertraulichen Gesprächen oder Themen, die einer besonderen Diskretion bedürfen, ist der persönliche Kontakt unter vier Augen immer von Vorteil.
Ich erkläre Ihnen vorab, wie ich Ihr Anliegen vertreten werde, in welchem Status sich die Angelegenheit gerade befindet und welche Schritte als Nächstes anstehen werden. So sind Sie jederzeit auf dem Laufenden und haben das gute Gefühl, dass Ihr Anliegen bei mir in kompetenten und guten Händen ist. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, diese zu stellen.
Am Anfang einer rechtlichen Vertretung steht zunächst eine Erstberatung, in der Sie mir möglichst detailliert Ihr Anliegen schildern. Auf Grundlage Ihrer Informationen und meiner Fachkenntnis kann ich im Rahmen dieser Erstberatung beurteilen, ob und wie ich Ihnen helfen kann und mit welchen Kosten Sie im Falle einer weitergehenden Beauftragung rechnen müssen. Denn: Die Kosten richten sich in der Regel nach dem so genannten Streitwert. Das Honorar für eine Erstberatung liegt für Verbraucher bei maximal 190,00 Euro zzgl. USt.
In den 18 Jahren meiner juristischen Tätigkeit habe ich umfangreiche fachliche Kenntnisse erworben und große Erfahrung gesammelt. Durch Fortbildungsmaßnahmen halte ich mein Fachwissen auf dem Laufenden und bilde mich permanent weiter.
Doch was sind Fachkenntnisse und Erfahrungen ohne gegenseitiges Vertrauen:
In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns kennen und schaffen so die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit dem ersten Staatsexamen, im Anschluss daran Referendariat in der Stammdienststelle am Landgericht Detmold. Es folgten Praktika in einer Personalabteilung sowie im Bereich Arbeitsrecht eines Unternehmens. Anschließend 15 Jahre Tätigkeit als Justiziarin/Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung der Bertelsmann Stiftung sowie einige Zeit in der dortigen Personalabteilung.
Um mein Fachwissen zu erweitern, absolvierte ich einen Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht.
Heute arbeite ich in der Rechtsabteilung eines global agierenden Familienunternehmens.
Meine Kanzlei steht als Meldestelle für Meldungen gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gern zur Verfügung.
Gerade bei rechtlichen Angelegenheiten ist die Wahrung von Fristen und die Einhaltung von Terminen oft von entscheidender Bedeutung. Darauf können Sie sich bei mir verlassen, dass ich Fristen und Termine gewissenhaft beachte. Das gleiche gilt für alle Zusagen, die ich Ihnen gegenüber treffe. Denn Zuverlässigkeit ist in meinem Metier die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit.
Als Ihre Anwältin bin ich stets für Sie erreichbar. Sie erreichen mich in dringenden Fällen telefonisch, über E-Mail oder nach Absprache gern auch persönlich in meiner Kanzlei. Gerade bei vertraulichen Gesprächen oder Themen, die einer besonderen Diskretion bedürfen, ist der persönliche Kontakt unter vier Augen immer von Vorteil.
Ich erkläre Ihnen vorab, wie ich Ihr Anliegen vertreten werde, in welchem Status sich die Angelegenheit gerade befindet und welche Schritte als Nächstes anstehen werden. So sind Sie jederzeit auf dem Laufenden und haben das gute Gefühl, dass Ihr Anliegen bei mir in kompetenten und guten Händen ist. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, diese zu stellen.
Am Anfang einer rechtlichen Vertretung steht zunächst eine Erstberatung, in der Sie mir möglichst detailliert Ihr Anliegen schildern. Auf Grundlage Ihrer Informationen und meiner Fachkenntnis kann ich im Rahmen dieser Erstberatung beurteilen, ob und wie ich Ihnen helfen kann und mit welchen Kosten Sie im Falle einer weitergehenden Beauftragung rechnen müssen. Denn: Die Kosten richten sich in der Regel nach dem so genannten Streitwert. Das Honorar für eine Erstberatung liegt für Verbraucher bei maximal 190,00 Euro zzgl. USt.
Sie benötigen fachkundige Begleitung im Bereich Compliance?
Sie wollen alle gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen und von meiner juristischen Expertise profitieren?
Als sog. Whistleblowing-Ombudsperson bewahre ich den Schutz der Hinweisgeber.
Interne Meldungen, die auf Missstände hinweisen, sind für ein Unternehmen von hohem Wert. Häufig werden nur so Missstände wie Diskriminierung, Korruption oder Amtsmissbrauch aufgedeckt, die für das Unternehmen zur Gefahr werden können.
Die Hemmschwelle von Mitarbeitern, Missstände, Straftaten und sonstigen Verstöße innerhalb eines Unternehmens zu melden, ist oft hoch. Zu groß ist die Angst, durch die Meldung, die ggf. sogar den eigenen Vorgesetzten betrifft, selbst zur Zielscheibe im Unternehmen zu werden und Mobbing oder arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erleiden.
Um derartige vertrauliche Meldungen zu fördern, wurde das Hinweisgeberschutzgesetz im Jahr 2023 eingeführt.
Demnach müssen alle Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme einrichten und betreiben, an die sich Mitarbeiter als Hinweisgeber (Whistleblower) wenden können.
Dieses soll das Vertrauen der Mitarbeiter stärken, dass sie im Falle einer solchen Meldung keine negativen Konsequenzen zu fürchten haben. Durch das neue Gesetz dürfen Whistleblowern keine Kündigungen oder sonstige negative Konsequenzen aufgrund einer Meldung drohen.
Mit der Beauftragung meiner Kanzlei als Meldestelle für Ihr Unternehmen kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Einrichtung einer Meldestelle nach. Dabei sparen Sie sich die Qualifikation eigener Mitarbeiter, um eine entsprechende Meldestelle selbst zu betreiben. Sie erhalten so eine rechtssichere Lösung, die mit allen eingehenden Hinweisen vertraulich und kompetent umgeht. Sowohl die Hinweisgeber als auch Ihr Unternehmen haben in mir eine vertrauensvolle, persönliche Ansprechpartnerin.
Bei Interesse erstelle ich gerne ein passendes Angebot für Sie.
Sie benötigen fachkundige Begleitung im Bereich Compliance?
Sie wollen alle gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen und von meiner juristischen Expertise profitieren?
Als sog. Whistleblowing-Ombudsperson bewahre ich den Schutz der Hinweisgeber.
Interne Meldungen, die auf Missstände hinweisen, sind für ein Unternehmen von hohem Wert. Häufig werden nur so Missstände wie Diskriminierung, Korruption oder Amtsmissbrauch aufgedeckt, die für das Unternehmen zur Gefahr werden können.
Die Hemmschwelle von Mitarbeitern, Missstände, Straftaten und sonstigen Verstöße innerhalb eines Unternehmens zu melden, ist oft hoch. Zu groß ist die Angst, durch die Meldung, die ggf. sogar den eigenen Vorgesetzten betrifft, selbst zur Zielscheibe im Unternehmen zu werden und Mobbing oder arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erleiden.
Um derartige vertrauliche Meldungen zu fördern, wurde das Hinweisgeberschutzgesetz im Jahr 2023 eingeführt.
Demnach müssen alle Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme einrichten und betreiben, an die sich Mitarbeiter als Hinweisgeber (Whistleblower) wenden können.
Dieses soll das Vertrauen der Mitarbeiter stärken, dass sie im Falle einer solchen Meldung keine negativen Konsequenzen zu fürchten haben. Durch das neue Gesetz dürfen Whistleblowern keine Kündigungen oder sonstige negative Konsequenzen aufgrund einer Meldung drohen.
Mit der Beauftragung meiner Kanzlei als Meldestelle für Ihr Unternehmen kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Einrichtung einer Meldestelle nach. Dabei sparen Sie sich die Qualifikation eigener Mitarbeiter, um eine entsprechende Meldestelle selbst zu betreiben. Sie erhalten so eine rechtssichere Lösung, die mit allen eingehenden Hinweisen vertraulich und kompetent umgeht. Sowohl die Hinweisgeber als auch Ihr Unternehmen haben in mir eine vertrauensvolle, persönliche Ansprechpartnerin.
Bei Interesse erstelle ich gerne ein passendes Angebot für Sie.
Ich möchte Sie mit viel Engagement und Erfahrung dabei unterstützen, den für Sie besten Weg bei der Lösung Ihrer Probleme und gesetzlicher Anforderungen zu finden – mit Kompetenz und Leidenschaft.
Nach dem Abitur habe ich mich für ein Jurastudium entschieden und mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Im Anschluss daran folgte das Referendariat in der Stammdienststelle am Landgericht Detmold.
Es folgten Praktika in einer Personalabteilung sowie im Bereich Arbeitsrecht eines Unternehmens.
Danach habe ich 15 Jahre als Justiziarin in der Rechtsabteilung der Bertelsmann Stiftung sowie einige Zeit in der dortigen Personalabteilung gearbeitet.
Hier habe ich mein Interesse und die Leidenschaft für das Arbeitsrecht (wieder-)entdeckt. Um mein Wissen zu erweitern, absolvierte ich einen Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht.
Heute arbeite ich in der Rechtsabteilung eines global agierenden Familienunternehmens. Daneben möchte ich aber auch dem Arbeitsrecht treu bleiben und mit viel Engagement meine Mandanten dabei unterstützen, den für sie besten Weg bei der Lösung ihrer Herausforderungen zu finden.
Ich möchte Sie mit viel Engagement und Erfahrung dabei unterstützen, den für Sie besten Weg bei der Lösung Ihrer Probleme und gesetzlicher Anforderungen zu finden – mit Kompetenz und Leidenschaft.
Nach dem Abitur habe ich mich für ein Jurastudium entschieden und mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Im Anschluss daran folgte das Referendariat in der Stammdienststelle am Landgericht Detmold.
Es folgten Praktika in einer Personalabteilung sowie im Bereich Arbeitsrecht eines Unternehmens.
Danach habe ich 15 Jahre als Justiziarin in der Rechtsabteilung der Bertelsmann Stiftung sowie einige Zeit in der dortigen Personalabteilung gearbeitet.
Hier habe ich mein Interesse und die Leidenschaft für das Arbeitsrecht (wieder-)entdeckt. Um mein Wissen zu erweitern, absolvierte ich einen Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht.
Heute arbeite ich in der Rechtsabteilung eines global agierenden Familienunternehmens. Daneben möchte ich aber auch dem Arbeitsrecht treu bleiben und mit viel Engagement meine Mandanten dabei unterstützen, den für sie besten Weg bei der Lösung ihrer Herausforderungen zu finden.
Sie möchten eine qualifizierte Rechtsberatung?
Schreiben Sie mir eine kurze Mail mit dem entsprechendem Betreff und ich melde mich kurzfristig bei Ihnen.
Weidenweg 10
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Tel: 05207-5183718
Fax: 05207-9247851
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